Diversität und Antidiskriminierung
Wir als Alfred-Wegener-Institut (AWI) verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, um Diversität und Chancengerechtigkeit in der Kultur der Organisation zu verankern und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wir sind der Meinung, dass Diversität nicht nur ein Wert an sich, sondern unabdingbar dafür ist, innovative Spitzenforschung zu betreiben. Der Erfolg eines Forschungsinstituts hängt in höchstem Maße von den Mitarbeitenden ab. Wir wollen allen Mitarbeitenden das bestmögliche Umfeld zu bieten, in dem sie sich während ihrer Zeit an unserem Institut entfalten können. Nur so können wir das volle Potenzial unseres Teams ausschöpfen und zukunftsweisende Ergebnisse erzielen.
Wir bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten der Unterstützung und Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse verschiedener Menschen eingehen:
Geschlechtergerechtigkeit
- Zielvereinbarungen und Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit: Wir verfolgen konkrete Ziele und Quoten, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, insbesondere in Führungspositionen und in der Forschung.
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Diese ist eine wichtige Ansprechperson für alle Fragen rund um Gleichstellung und Förderung von Frauen und nicht-binären Personen am Institut.
Vereinbarkeit von Beruf und der persönlichen Lebenssituation
- Familienbüro: Wir unterstützen Mitarbeitende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, u.a. durch flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten.
- Betreuungsmöglichkeiten: Wir unterstützen auf unterschiedliche Weise bei der Kinderbetreuung und bietet Beratung für die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.
Schwangerschaft und Elternzeit
- Unterstützung während der Schwangerschaft: Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung und sorgt für die gesundheitliche Sicherheit von schwangeren Mitarbeitenden.
- Elternzeit und Wiedereinstieg: Wir bieten Unterstützung beim Übergang in die Elternzeit und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nach der Elternzeit, einschließlich flexibler Arbeitsmodelle.
Internationale Mitarbeitende
- International Office: Wir unterstützen Mitarbeitende aus dem Ausland, einschließlich Hilfestellung bei Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen – auch für Familienangehörige, Anmeldung in Deutschland, beispielsweise beim Einwohnermeldeamt oder der Sozialversicherung sowie bei der Wohnungssuche oder weiteren administrativen und interkulturellen Herausforderungen.
- Deutschkurse: Das International Office bietet AWI-interne Deutschkurse für Mitarbeitende und deren Partner*innen.
- Netzwerkbildung und soziale Integration: Veranstaltungen und Netzwerke fördern den kulturellen Austausch und die soziale Integration von internationalen Kolleg*innen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
- Schwerbehindertenvertretung: Diese wird alle vier Jahre von den Mitarbeitenden gewählt und unterstützt Beschäftigte mit Behinderung bei der Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsumfeldes.
- Anpassung des Arbeitsplatzes: Wir bieten individuelle Lösungen für die Arbeitsplatzgestaltung, um die Integration von Menschen mit Behinderung zu erleichtern.
Neurodiversität am Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzgestaltung: Wir machen uns dafür stark, etwa durch noice-cancelling-Kopfhörer oder andere Hilfsmittel, neurodivergenten Menschen eine Arbeitsumgebung zu ermöglichen, in der sie ihre Potenziale voll entfalten können.
- Sensibilisierung: Wir sensibilisieren und informieren zu unterschiedlichen Formen der Kommunikation und Arbeitsweisen, sowohl im Rahmen des Bewerbungsprozesses als auch beim Onboarding und im Arbeitsalltag.
Diversität in der Personalgewinnung
- Wir verfolgen einen inklusiven Auswahlprozess, der auf Wissen, Kompetenz und Fähigkeiten fokussiert ist, unabhängig von Geschlecht, sozio-kultureller Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder sensorischer Bedarfe. Im Rahmen des Projekts „OpenAWI“ setzt sich das AWI aktiv für eine diversitätssensible Personalgewinnung ein.
Die Grafiken sind KI-generiert.
Personalabteilung
Katharina Friederich
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellung_EqualOpportunities@awi.de
Dr. Gerit Birnbaum, Pia Schliefke, Kelly Gomez Campo
Schwerbehindertenvertretung
Anette Tillmann
International Office
Andrea Bleyer
Familienbüro
Winfried Hebold-Heitz, Ines Fölscher
Personalrat
personalrat@awi.de
Inklusionsbeauftragte
Alexandra Krämer
Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am AWI
Sowohl Mitarbeitende als auch Bewerbende, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt wurden, können sich jederzeit an die AWI-Beschwerdestelle wenden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Das Gesetz findet Anwendung im Arbeitsumfeld, bei alltäglichen Geschäften und bei der Suche nach Wohnraum. In den Anwendungsbereich des AGG gehören sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses, von der Stellenbeschreibung über die Einstellung und Beförderung bis hin zur Beendigung, und zwar für alle Mitarbeitenden.
Insgesamt sind sechs Diskriminierungsmerkmale im Gesetz verankert:
- Geschlecht
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Alter
- rassistische oder antisemitische Gründe (ethnische Herkunft)
- Religion und Weltanschauung
- sexuelle Identität
Wichtig: Eine AGG-Beschwerdestelle ist keine kollegiale Beratung von Betroffenen wie z.B. der Personalrat, die Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten oder andere Anlaufstellen. Eine Beschwerde löst bei bestehender Benachteiligung oder dem Verdacht einer bestehenden Benachteiligung – unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Prüfung wünschen – eine Handlungsverpflichtung für den Arbeitgeber aus.
In § 13 AGG ist geregelt, dass jede:r Arbeitsgeber:in eine zuständige Stelle im Betrieb einrichten muss, die Beschwerden der Beschäftigten entgegennimmt, sollten sich diese vom/von der Arbeitgeber_in, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt oder belästigt fühlen.
Maßgeblich ist, dass die betroffene Person das subjektive Gefühl hat, aufgrund eines der in § 1 AGG erwähnten Merkmale (Geschlecht, Behinderung und chronische Erkrankung, Alter, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Identität) benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein und dieses Geschehen auch im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.
Konkret unterscheidet das AGG folgende Formen von Benachteiligung oder Belästigung:
- Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines Diskriminierungsmerkmals eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
- Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unter Punkt 2 genannten Diskriminierungsmerkmals in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (sog. positive Maßnahmen).
Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unter Punkt 2 genannten Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Beispiele für Belästigung:
- abwertende und erniedrigende Äußerungen über Herkunft, Hautfarbe, Sprachstörungen, körperliche Einstellungen, Behinderungen oder die Religion und das Tragen religiöser Symbole
- Witze und Hänseleien etc.
- abwertende Blicke und Gesten im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen
- Ausgrenzen oder Schikanieren von Arbeitskolleg:innen im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen, z. B. durch bewusste Informationslücken, räumliche Isolation, Ignorieren oder Zuweisen kränkender, erniedrigender Aufgaben
- rassistisches oder antisemitisches Verhalten
körperliche Gewalt im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen
Eine sexuelle Belästigung ist laut § 3 Abs. 4 AGG eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist. Das reicht von unerwünschten Blicken über sexuelle Anspielungen bis zu körperlichen Berührungen. Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit gekennzeichnet. Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat - es geht um die Auswirkung auf die belästigte Person. Die Unerwünschtheit besteht auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde bzw. stand, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Bei sexueller Belästigung können drei Kategorien unterschieden werden: verbale, nonverbale und physische Belästigung.
Beispiele für sexuelle Belästigung:
- verbal: sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- verbal: aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
- nonverbal: aufdringliche oder anzügliche Blicke, unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Bezug, Aufhängen von pornografischem Material
- physisch: unerwünschte Berührungen (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
- physisch: wiederholte körperliche Annäherung, z.B. Herandrängeln
- physisch: körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
Gleichbehandlung umfasst sowohl das persönliche, tägliche Miteinander der Kolleg:innen als auch das Verhalten der Vorgesetzten und des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin im Allgemeinen.
Es können sich nicht nur betroffene Arbeitnehmende an eine Beschwerdestelle richten, sondern auch Auszubildende, freie Mitarbeitende, sowie Personen, die sich imBewerbungsprozess befinden oder deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist.
Bei der Durchführung des Beschwerdeverfahrens unterstützt einen externe Kanzlei bei der Anhörung der involvierten Personen und der rechtlichen Einschätzung des Sachverhaltes.
0. Möglichkeit eines vertraulichen Beratungsgesprächs mit der AGG-Beschwerdestelle
1. Einreichung einer schriftlichen Beschwerde
2. Vorprüfung (Liegt ein Beschwerdegrund gem. AGG vor? Falls nein: Rückmeldung an die beschwerdeführende Person und nach Rücksprache ggf. Weiterleitung an eine zuständige Anlaufstelle)
3. Durchführung des Beschwerdeverfahrens (externe Unterstützung durch eine Kanzlei)
a. Anhörung der Konfliktparteien, Prüfung von Sofortmaßnahmen
b. Aufklärung der Sachverhalte inkl. Anhörung von Zeug:innen
c. Bewertung der Ergebnisse
d. Empfehlung von Maßnahmen an das Direktorium
e. Kommunikation des Untersuchungsergebnisses an die Konfliktparteien durch die AGG-Beschwerdestelle
f. Kommunikation ggf. verhängter Maßnahmen durch die AGG-Beschwerdestelle
4. Ggf. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Wenn Sie die zuständige Beschwerdestelle nach § 13 AGG kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an agg.beschwerdestelle@awi.de oder:
Eva-Katrin Landscheid
Eva-Katrin.Landscheid@awi.de
0471-4831 2333
Katharina Kramer
katharina.kramer@awi.de
0471-4831 2252
Kurzvorstellung der AGG-Beschwerdestelle als Präsentation/PDF (Deutsch und Englisch)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (auf Deutsch)
Studie: Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervension (auf Deutsch)

Das AWI ist Partner des Projektes TandemPower. Gemeinsam machen wir uns stark für klischeesensible Berufsorientierung!